Rettungswegkonzept

Im Rettungswegkonzept haben notwendige Flure und notwendige Treppen in notwendigen Treppenräumen eine wichtige Funktion. Türen zu diesen Gebäudebereichen müssen ebenfalls Anforderungen an den Brandschutz genügen. 


Unsere Vorteile

Brandschutz: Das Plus an Sicherheit

Verfügt das Gebäude über Aufenthaltsräume, ist dies gleichzusetzen mit der Anforderung an einen zweiten Rettungsweg. Das heißt: Egal wo sich eine Person im Gebäude aufhält, zur Selbstrettung braucht sie immer mindestens zwei Optionen.

Der zweite Rettungsweg kann je nach Gebäudehöhe und Nutzung entweder über Rettungsgeräte der Feuerwehr oder durch weitere Treppen sichergestellt werden. Die zulässigen Rettungsweglängen ergeben sich aus den Landesbauordnungen und entsprechenden Richtlinien und Verordnungen. Diese können recht unterschiedlich sein, finden sich aber, wie alles andere auch, im Brandschutzkonzept beschrieben. Als Brandschutzbeauftragter vor Ort können Sie sie also zweifelsfrei kontrollieren.

Bei der Überprüfung der Rettungsweglängen müssen Brandschutzbeauftragte auch ein Auge auf die Freihaltung der Flucht- und Rettungswege haben.